Heiratet eine verwitwete Frau erneut, hat sie Anspruch auf eine Rentenabfindung durch die Rentenkasse.
So beantragen Sie die Extra-Zahlung
Dafür genügt ein formloser Antrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger. Die neue Heiratsurkunde (oder den Nachweis über eine eingetragene Lebenspartnerschaft) müssen Sie mit dem Schreiben einreichen.
3 Fakten zur Renten-Abfindung
- Der Anspruch auf diese Extra-Zahlung verjährt vier Jahre nach der Wiederheirat.
- Die Rentenabfindung unterliegt nicht der Beitragspflicht, sodass keine Steuern und Sozialbeiträge fällig werden.
- Nach § 107 SGB VI beträgt die Abfindung 24 Monatsrenten. Aber: Anspruch auf Abfindung bei einer kleinen Witwenrente besteht maximal 24 Kalendermonate nach dem Tod des Ehepartners. Wird sie beantragt, kürzt die Rentenkasse um die bereits gezahlten Renten.
Ein verwitweter Mann hat ebenfalls Anrecht auf Hinterbliebenenrente. Die Regelungen bei der „Witwerrente“ sind gleich denen der „Witwenrente“.

