Lasagnestück auf einem Teller, Rezept mit Grünkohl, Rote Bete, Tomatensauce, Béchamelsauce

Erntezeit

Erdbeeren
richtig lagern

Eine blonde Frau trägt ein orangfarbenes Häkeltuch über Schulter und Rücken, in leichter Lochoptik und mit Fransen und unteren Ende. Im HIntergrund ein Bootssteg und ein See, mit Bergpanorama.

Häkel-Anleitung

Schultertuch mit Rautenmuster

Entdecken Sie unsere kostenlosen Downloads

Für den kostenlosen
Newsletter anmelden

Aktuell

Pflege-Bedürftigkeit

Was bleibt als Vermögen?

Wer pflegebedürftig wird, muss zuerst das gesamte Ver­mögen (Sachwerte wie Immobilien, aber auch Bares) aufbrauchen, bevor das Sozialamt einspringt. Erlaubt ist dann nur noch ein „Schon-Vermögen“. Dazu gehört:

  • Selbst genutztes Wohn-Eigentum (wenn man nicht dauerhaft stationär versorgt wird)
  • 10.000 Euro Bar-Vermögen
  • 10.000 Euro Bar-Vermögen für den Ehepartner
  • 500 Euro Bar-Vermögen für jede unterhaltsberechtigte Person
  • 8.700 Euro als Rücklage für Bestattung und Grabpflege.

Was Sie tun können, wenn die Heimkosten steigen, lesen Sie im aktuellen „Geld & Recht“ – Abonnenten von Frau im Leben erhalten das 24-Seiten-Extra jeden Monat zusätzlich.

Nebentätigkeit

Gleicher Stundenlohn für alle

Ein wichtiges Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Mini-Jobber haben Anspruch auf den gleichen Stundenlohn wie Vollzweitkräfte, wenn sie die gleiche Tätigkeit ausüben und die gleiche Qualifikation haben.

Auch der höhere Planungsaufwand beim Einsatz von Mini-Jobbern rechtfertige keine Lohn-Abschläge, so die Richter (Az.: 5 SZR 108/22).

Jeden Monat die wichtigsten Infos, Urteile und Rechenbeispiele: Beziehen Sie Frau im Leben als Abo und erhalten Sie das 24-Seiten-Extra „Geld & Recht“ zusätzlich.

Energiewende

Alte Heizungen können bleiben

Das Bundeskabinett hat das Gebäudeenergiegesetz beschlossen. Dadurch wird beim Heizen immer mehr erneuerbare Energien genutzt.

Die wichtigsten Punkte

  • Ab 2024 soll jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent entsprechend betrieben werden. Infrage kommen dann etwa Pellet- oder Stromheizungen, Wärmepumpen oder Solartherme für Warmwasser.
  • Alte Anlagen dürfen noch 30 Jahre laufen, bis Ende 2044.
  • Wer seine Heizung austauschen möchte, kann staatliche Fördergelder beantragen.
  • Im Gesetz sind Ausnahmen, Übergangsregeln und Förderungen für Menschen vorgesehen, die Sozialleistungen erhalten.

Wandern im Nationalpark Hunsrück-Hochwald

MEISTGELESEN

Jetzt kostenlosen
Newsletter abonnieren

Sichern Sie sich schnell eine dieser Prämien!

Essen & Genießen

Was koche ich heute? Rezepte für Juni

Unsere Sonnenstrahlen

Kalendersprüche
für Juni

DOWNLOADS – Musterbriefe, Anleitungen, Rätsel, Kochrezepte