Straßenverkehr
Masken im Verbandkasten
Ab 1. Februar 2023 gehören zwei Masken in den Verbandkasten im Auto – entweder als zwei sterile, verpackte, medizinische Gesichtsmasken oder zwei luftdicht verschlossene FFP2-Masken. In Verbandkästen mit der neuen DIN 13164, Ausgabe Februar 2022, sind die Masken bereits enthalten.
Austausch nicht nötig
Laut ADAC dürfen Verbandkästen mit den bislang gültigen Ausgaben der DIN 13164 Januar 1998 und Januar 2014 weiterverwendet und müssen nicht ausgetauscht werden. Auch eine Ergänzung mit zwei Masken ist nicht notwendig. Verbandkästen nach der DIN-Norm von 2014 dürfen noch bis zum 31. Januar 2023 uneingeschränkt gekauft werden.
Achten Sie beim Kauf einer neuen Erste-Hilfe-Box darauf, dass die Haltbarkeit noch mindestens 4 Jahre beträgt.