Herbstlaub
Die Gehwege müssen frei sein
Hausbesitzer sind verpflichtet, die Bürgersteige auf dem eigenen Grundstück freizuhalten, wenn die Gemeinde diese Aufgabe auf sie übertragen hat. Eigentümer können die Kehrpflicht an ihre Mieter weitergeben, das muss im Mietvertrag festgehalten werden. Dazu müssen Hausbesitzer kontrollieren, ob die Mieter dem tatsächlich nachkommen.
Wird nach einem Sturz auf nassem Laub Schadenersatz geltend gemacht, tritt in der Regel die private Haftpflichtversicherung von Mieter oder Eigentümer ein.
Allerdings gelten keine festen Regeln, wie häufig gefegt werden muss. Das bedeutet auch: Nicht jeder Unfall auf laubbedecktem Boden zieht automatisch Schadenersatzansprüche nach sich. Im Streitfall prüfen Gerichte nämlich, ob Betroffene den Unfall durch allzu sorgloses Verhalten verschuldet haben.