Nebentätigkeit
Gleicher Stundenlohn für alle
Ein wichtiges Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Mini-Jobber haben Anspruch auf den gleichen Stundenlohn wie Vollzweitkräfte, wenn sie die gleiche Tätigkeit ausüben und die gleiche Qualifikation haben.
Auch der höhere Planungsaufwand beim Einsatz von Mini-Jobbern rechtfertige keine Lohn-Abschläge, so die Richter (Az.: 5 SZR 108/22).
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