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Geld & Recht

Wenn Sie Angehörige pflegen: So kann sich Ihre Rente erhöhen

24.2.2026
4 Minuten

Wer im Ruhestand Angehörige zu Hause pflegt, kann unter bestimmten Voraussetzungen seine Rente erhöhen. Besonders relevant ist das für Paare, wenn ein Partner die Pflege übernimmt.

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Das Wichtigste in Kürze: So steigert Pflege die Rente

Wer zu Hause Angehörige pflegt, kann unter Bedingungen Rentenpunkte erwerben – bei laufender Altersrente oft über das Teilrenten-/Flexirenten-Modell.

  • Bei häuslicher Pflege kann die Pflegekasse Beiträge zur Rentenversicherung für die Pflegeperson zahlen.
  • Daraus entstehen Entgeltpunkte (Rentenpunkte) – nicht „einfach nur“ eine pauschale Gutschrift.
  • Wer eine volle Altersrente bezieht, bekommt solche Beiträge nicht automatisch – hier kann eine Teilrente im Rahmen der Flexirente eine Rolle spielen.
  • Ob sich das lohnt, muss im Einzelfall geprüft werden (Rente, Kranken-/Pflegeversicherung, Steuer, weitere Einkommen).

So funktioniert’s: Pflege zahlt in die Rente ein

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, zahlt die Pflegekasse (der pflegebedürftigen Person) Rentenversicherungsbeiträge für die Pflegeperson. Diese Beiträge führen auf dem Rentenkonto zu Rentenpunkten (Entgeltpunkten). Je mehr Punkte zusammenkommen, desto höher kann die Rente ausfallen – abhängig vom individuellen Versicherungsverlauf.

Unter welchen Voraussetzungen gibt es Rentenpunkte für Pflege?

Damit Pflegezeiten rentenrechtlich zählen können, müssen typischerweise diese Bedingungen erfüllt sein:

  • Häusliche Pflege: Die Pflege findet im häuslichen Umfeld statt.
  • Mindestens Pflegegrad 2: Ohne anerkannten Pflegegrad gibt es keine Rentenbeiträge aus der Pflege.
  • Mindestumfang: Die Pflege erfolgt regelmäßig, meist mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage über mindestens zwei Monate.
  • Aufteilbarkeit: Mehrere Angehörige können sich Pflege – je nach Konstellation – teilen (wichtig ist die korrekte Meldung/Zuordnung).

Wo beantragt man Rentenpunkte für die häusliche Pflege – und welche Stelle ist dafür zuständig?

Zuständig ist immer die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Dort wird angegeben, wer die Pflege übernimmt, damit die Pflegekasse die rentenrechtliche Meldung und ggf. Beitragszahlung veranlassen kann.

Was gilt, wenn die Pflegeperson schon Rente bekommt?

Wer bereits Altersrente bezieht, bekommt Rentenversicherungsbeiträge aus Pflege nicht in jedem Fall wie jemand, der noch nicht in Rente ist. In der Praxis spielt der Status volle Rente vs. Teilrente eine Rolle.

Teilrente und Flexirente: Warum „ein kleines Prozent weniger“ relevant sein kann

Unter dem Stichwort Flexirente kann es möglich sein, statt einer vollen Altersrente eine Teilrente zu beziehen. Statt 100 % Vollrente kann es reichen, 99,99 % Teilrente zu wählen – also 0,01 % weniger. Der Gedanke dahinter:

  • Die laufende Rente fällt dann minimal niedriger aus (je nach gewählter Teilrentenhöhe).
  • Im Gegenzug kann es überhaupt erst dazu kommen, dass für die Pflege zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden dürfen – und dadurch Rentenpunkte entstehen.

Wichtig: Das ist kein Trick, sondern eine Gestaltungsmöglichkeit – und sie lohnt sich nicht automatisch. Ob das Plus am Ende höher ist als der (kleine) Verzicht, hängt vom Einzelfall ab (auch wegen Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträgen und Steuern).

Wie werden Pflegezeiten bei der Rente angerechnet – und was müssen Sie dafür tun?

  1. Pflegegrad prüfen/beantragen: Ohne Mindest-Pflegegrad 2 geht es nicht.
  2. Pflegeumfang realistisch einschätzen: Stunden pro Woche, Dauer, Aufteilung mit anderen.
  3. Pflegekasse informieren: Pflegeperson(en) benennen, Formalitäten klären, Meldung anstoßen.
  4. Bei Rentenbezug: Teilrente prüfen: Wenn Sie schon Altersrente erhalten, klären Sie, ob eine Teilrente sinnvoll sein kann.
  5. Rechnen lassen: Ideal über eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung (und ggf. Krankenkasse/Steuerberatung, wenn weitere Einkommen vorhanden sind).

Worauf sollten Sie achten, damit die Pflege-Rentenpunkte wirklich anerkannt werden?

  • Pflege heißt nicht „alles allein machen“: Entlastungsangebote (z. B. Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tages-/Nachtpflege) können zusätzlich genutzt werden – das schließt Rentenpunkte nicht automatisch aus.
  • Dokumentation hilft: Pflegeumfang, Absprachen und Meldungen sauber festhalten, damit es später keine Lücken gibt.
  • Keine Prozent-Versprechen: Beispiele mit „10 % mehr“ oder „20 % mehr“ sind immer nur Rechenbeispiele und hängen stark vom persönlichen Rentenkonto, Pflegegrad, Dauer und Teilrentenmodell ab.

FAQ: Häufige Fragen zur Rente durch Pflege

Bekomme ich als Rentnerin oder Rentner automatisch mehr Rente, wenn ich meinen Partner pflege?

Nicht automatisch. Es kann zusätzliche Entgeltpunkte geben, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei laufender Altersrente kommt es oft darauf an, ob Sie volle Rente oder Teilrente beziehen.

Geht das auch bei Pflegegrad 1?

In der Regel nein: Für Rentenbeiträge aus Pflege ist normalerweise mindestens Pflegegrad 2 erforderlich.

Muss ich die Pflege bei der Rentenversicherung beantragen?

Die zentrale Stelle ist die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Dort wird gemeldet, wer pflegt – und darüber laufen die rentenrechtlichen Meldungen/Beiträge.

Wie viele Stunden Pflege pro Woche sind nötig, damit ich von einer Rente durch Pflege profitieren kann?

Als Faustregel werden häufig mindestens 10 Stunden pro Woche genannt, über mindestens zwei Monate. Entscheidend ist, dass die Pflege regelmäßig erfolgt und korrekt gemeldet wird.

Lohnt sich eine Teilrente wirklich?

Das kann sich lohnen – muss aber nicht. Es ist eine Rechenfrage (Rentenhöhe, Beiträge zur Kranken-/Pflegeversicherung, Steuer, weitere Einkommen, Pflegegrad, Dauer). Eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung ist hier der sichere Weg.