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Geld & Recht

Die eigenen Eltern betreuen: Vollmacht, gesetzliche Betreuung und Haftung

24.2.2026
6 Minuten

Wenn Eltern nicht mehr selbst entscheiden können, stehen Kinder plötzlich vor einer Reihe rechtlicher Fragen. Was gilt wann – und was sollte man besser frühzeitig regeln?

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Foto: Pixabay

Das Wichtigste auf einen Blick – Die rechtliche Betreuung pflegebedürftiger Eltern

  • Kinder sind nicht automatisch rechtliche Vertreter ihrer pflegebedürftigen Eltern – ohne Vorsorgevollmacht entscheidet im Zweifel ein Gericht, wer die Betreuung übernimmt.
  • Die Vorsorgevollmacht (hier bei Frau im Leben +plus downloaden) ist die flexibelste Lösung: Sie lässt sich auf mehrere Kinder aufteilen und sollte aufgesetzt werden, bevor der Pflegefall eintritt – nicht danach.
  • Wer die rechtliche Betreuung pflegebedürftiger Eltern übernimmt, haftet ausschließlich für das eigene Handeln – nicht für Schulden oder Verbindlichkeiten der Eltern.

Vollmacht oder gesetzliche Betreuung: Was gilt rechtlich, wenn Eltern pflegebedürftig werden?

Wenn Eltern pflegebedürftig werden und nicht mehr selbst entscheiden können, gibt es grundsätzlich zwei Wege, ihre rechtliche Vertretung zu regeln: die Vorsorgevollmacht und die gesetzliche Betreuung.

Die Vorsorgevollmacht hat dabei Vorrang: Liegt sie vor, braucht es keine gerichtliche Betreuung – die bevollmächtigte Person kann sofort handeln, ohne dass ein Richter eingeschaltet werden muss. Die gesetzliche Betreuung greift dagegen nur dann, wenn keine Vollmacht existiert oder diese unwirksam ist. In diesem Fall bestimmt das Amtsgericht einen Betreuer – das kann ein Familienmitglied sein, muss es aber nicht.

Kurz gesagt: Eine Vorsorgevollmacht schlägt die gesetzliche Betreuung – sie ist schneller, flexibler und lässt den Eltern zu Lebzeiten die Kontrolle darüber, wem sie vertrauen.

Sind Kinder beim Pflegefall der Eltern automatisch deren rechtliche Vertreter?

Nein – und das überrascht viele. Auch als erwachsenes Kind kann man nicht einfach für die Eltern sprechen, Bankgeschäfte erledigen oder medizinische Entscheidungen treffen, wenn diese dazu nicht mehr in der Lage sind. Das ist nur möglich, wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt, in der Sohn oder Tochter ausdrücklich als Bevollmächtigte eingesetzt wurden. Gibt es mehrere Kinder, gilt im Zweifelsfall nur die Stimme der bevollmächtigten Person.

Was passiert, wenn pflegebedürftige Eltern keine Vorsorgevollmacht haben?

Fehlt eine Vorsorgevollmacht, schaltet sich das Amtsgericht ein. Ein Richter bestimmt dann, wer die Eltern gesetzlich vertreten soll – das kann ein Familienmitglied sein, das sich bereit erklärt, aber auch ein fremder Berufsbetreuer oder jemand aus einem ehrenamtlichen Verein. Wichtig zu verstehen: Diese gesetzliche Betreuung regelt nur die rechtliche Vertretung – also etwa Behördengänge, Finanzen oder medizinische Entscheidungen. Die körperliche Pflege im Alltag ist damit weder gemeint noch geregelt.

Vorsorgevollmacht oder gesetzliche Betreuung – was ist besser, wenn Eltern pflegebedürftig werden?

Das kommt entscheidend darauf an, wer die Betreuung im Fall der gesetzlichen Betreuung übernimmt – denn das liegt nicht allein in den Händen der Familie.

Bei der Vorsorgevollmacht bestimmen die Eltern selbst, wem sie vertrauen – und das zu einem Zeitpunkt, in dem sie noch handlungsfähig sind. Die bevollmächtigte Person kann sofort handeln, ohne Gerichtsverfahren, ohne Wartezeit. Die Aufgaben lassen sich flexibel aufteilen: Der Sohn übernimmt zum Beispiel die Finanzen, die Tochter die Gesundheitsentscheidungen. Eine gerichtliche Kontrolle findet nicht statt – was mehr Freiheit, aber auch mehr Eigenverantwortung bedeutet.

Bei der gesetzlichen Betreuung entscheidet das Gericht, wer die Eltern vertritt. Zwar werden Angehörige gesetzlich bevorzugt – wer sich als Kind bereiterklärt, hat also gute Chancen, vom Gericht als Betreuer bestellt zu werden. Aber: Ein Automatismus ist das nicht. Das Gericht prüft die Eignung, berücksichtigt mögliche Interessenkonflikte und kann auch einen fremden Berufsbetreuer einsetzen – zum Beispiel wenn Geschwisterkonflikte erkennbar sind oder das Gericht Zweifel an der Eignung hat. Berufsbetreuer werden allerdings nur dann eingesetzt, wenn keine geeignete ehrenamtliche Person verfügbar ist – sie erhalten eine gesetzlich geregelte Vergütung, die aus dem Vermögen der pflegebedürftigen Person bestritten wird.

Hinzu kommt: Gesetzliche Betreuer unterliegen strengerer gerichtlicher Aufsicht – sie müssen jährlich Bericht erstatten und Rechenschaft über Finanzen ablegen. Für Angehörige gelten hier etwas weniger strenge Regeln als für Berufsbetreuer, aber die Kontrolle bleibt.

Kurz gesagt: Die Vorsorgevollmacht gibt den Eltern die Kontrolle darüber, wem sie vertrauen – und sichert der Familie den direkten Zugriff ohne Umweg über ein Gericht. Die gesetzliche Betreuung ist die Notlösung, wenn keine Vollmacht vorliegt: Sie funktioniert, bietet aber weniger Flexibilität und keine Garantie, dass ein Familienmitglied den Vorzug erhält.

Wann ist es sinnvoll, die rechtliche Betreuung pflegebedürftiger Eltern zu übernehmen – und wann besser nicht?

Die Übernahme der rechtlichen Betreuung oder Vorsorgevollmacht für die eigenen Eltern ist keine Pflicht – aber eine Entscheidung mit erheblicher Tragweite. Wer Ja sagt, übernimmt Verantwortung, die im Alltag Zeit, Nerven und organisatorisches Geschick kostet. Es lohnt sich also, vorher ehrlich zu prüfen, ob die Voraussetzungen wirklich stimmen.

Wann eine Betreuung Sinn macht:

  • Sie haben eine belastbare, vertrauensvolle Beziehung zu den Eltern
  • Sie wohnen in der Nähe und können regelmäßig präsent sein
  • Sie haben die zeitlichen Kapazitäten neben Beruf und Familie
  • Sie sind sich mit den Geschwistern einig – oder sind Einzelkind
  • Sie sind bereit, auch unangenehme Entscheidungen zu treffen und zu verantworten

Wann Sie eine Betreuung besser ablehnen:

  • Sie wohnen weit entfernt und können nicht regelmäßig vor Ort sein
  • Beruf, eigene Familie oder Gesundheit lassen kaum Spielraum
  • Das Verhältnis zu den Geschwistern ist angespannt oder von Misstrauen geprägt
  • Geldthemen haben in der Familie schon früher für Konflikte gesorgt
  • Sie fühlen sich der emotionalen Belastung nicht gewachsen

Wofür haftet man rechtlich, wenn man pflegebedürftige Eltern betreut?

Wer die Betreuung oder Vorsorgevollmacht für die Eltern übernimmt, haftet gegenüber den Eltern als Vollmachtgeber – aber ausschließlich für das eigene Handeln. Wer also eine Rechnung fehlerhaft bezahlt oder eine falsche finanzielle Entscheidung trifft, kann dafür von den Eltern selbst zur Rechenschaft gezogen werden.

Nach dem Tod der Eltern sind es die Erben, gegenüber denen man Auskunft über alle getroffenen Entscheidungen und Transaktionen geben muss. Das sollte man im Hinterkopf behalten, gerade wenn mehrere Geschwister involviert sind und nicht alle gleichermaßen in die Betreuung eingebunden waren.

Für bestehende Schulden oder andere finanzielle Verbindlichkeiten der Eltern haftet man dagegen nicht.

Was darf man als Betreuer pflegebedürftiger Eltern rechtlich nicht entscheiden?

Auch wer eine umfassende Vorsorgevollmacht hält, stößt an rechtliche Grenzen: Über sogenannte höchstpersönliche Rechte darf niemand stellvertretend entscheiden. Dazu gehört etwa, im Namen der Mutter zu heiraten oder für den Vater ein Testament zu verfassen. Diese Entscheidungen bleiben immer beim Menschen selbst – solange er lebt.

Vollmacht und Pflegebetreuung der Eltern: Warum das Gespräch so früh wie möglich geführt werden sollte

Das unbequeme Gespräch über Vollmachten und Betreuung fällt leichter, wenn man es nicht im Krisenmoment führen muss. Wer das Thema beizeiten anspricht – am besten noch bevor konkrete Einschränkungen sichtbar werden – gibt den Eltern die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wem sie vertrauen und was sie sich wünschen. Das ist ein Geschenk an alle Beteiligten.

Eine Vorsorgevollmacht kann beim Notar beurkundet oder – für viele Zwecke ausreichend – handschriftlich aufgesetzt und beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden.