Frauen, die nach der Geburt eines Kindes wieder schnell berufstätig wurden, erhalten nicht die volle Rente.

Viele unserer Leserinnen schrieben und fragten, ob ihr Rentenbescheid falsch sei, weil sie nicht die volle Mütterrente erhielten. Die Antwort ist bitter:

Frauen, die kurz nach der Geburt eines Kindes wieder berufstätig waren, erhalten für diese Zeit natürlich Rentenpunkte und bisher einen Entgeltpunkt für die Kindererziehung; kommt nun über die Mütterrente ein weiterer Entgeltpunkt für Kindererziehungszeiten hinzu, kann dabei die Beitragsbemessungsgrenze übersprungen werden. (Stand 2016)

Das bedeutet leider, die Mütterrente wird in diesem Fall gedeckelt. Vergleichbares gilt auch für Spitzenverdiener – für 2015 sind beispielsweise maximal 2,05 Entgeltpunkte für die Rente erreichbar.