Ruheständler können ihre Rente aufbessern, sobald sie Angehörige zu Hause pflegen. Das ist besonders für Paare interessant. Mit einem einfachen Kniff lohnt sich der Dienst am (Lebens-)Partner auch finanziell.

Wer sich um Angehörige daheim kümmert und selber schon Rente bezieht, erhält dafür zusätzliche Rentenbeiträge gutgeschrieben. Und das funktioniert so:

Voraussetzungen

  • Der Pflegebedürftige wird in einer häuslichen Umgebung gepflegt.
  • Es muss mindestens Pflegegrad 2 bestehen.
  • Die Pflege muss mindestens zwei Monate erfolgen und an 10 Stunden pro Woche. Kinder können sich etwa die Pflege eines Angehörigen teilen.
  • Der Pflegende darf grundsätzlich keine reguläre Altersrente erhalten. Aber es gibt einen Trick, siehe unten „Ein Prozent weniger hilft“.

Das sollten Sie noch beachten

  • Zuständig ist immer die Pflegekasse des Pflegebedürftigen.
  • Nur mit einem anerkannten Pflegegrad können bei der Pflegekasse des Angehörigen eigene Rente-Gutschriften beantragt werden.
  • Dabei müssen die Laien-Pfleger zu Hause keineswegs alles alleine stemmen und auf die Unterstützung von Profis verzichten: Hilfen wie professionelle Pflegevertretung, Kurzzeitpflege oder teilstationäre Tages- und Nachtpflege kann man trotzdem beanspruchen.

Ein Prozent weniger hilft

Um Anspruch auf Pflege-Gutschriften zu haben, stellen Altersrentner bei der Rentenkasse einen Antrag, wonach sie auf ein Prozent Rente verzichten möchten. Dieser vermeintliche Nachteil wird schnell zu einem Vorteil, denn:

  • So fällt man unter das Flexi-Renten-Gesetz. Und das sieht vor, dass es nur dann zusätzliche Rentenbeiträge gibt, wenn man keine volle Rente bezieht.
  • Gleichzeitig bei der Pflegekasse die Extra-Rentenbeiträge für die Partner-Pflege beantragen.

Alle Rentner profitieren, kleine Renten besonders

Die Extra-Pflege-Gutschriften wirken zusammen mit der allgemeinen Rentenerhöhung wie ein Booster und machen den anfänglichen Ein-Prozent-Verzicht mehr als wett: Bei einer geringen Rente von 850 Euro monatlich sind so nach vier Jahren und Pflegegrad zwei des Angehörigen bereits zehn Prozent mehr Rente möglich. Bei Pflegegrad vier summiert sich der Effekt nach vier Jahren auf fast zwanzig Prozent mehr Rente.

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