Seit März 2019 erhalten alle Mütter für jedes vor 1992 geborene Kind rund 16 Euro mehr Rente im Monat. Damit von diesem Plus nicht mehr als nötig an den Fiskus geht, sollten Frauen ihren Freibetrag genau kontrollieren.

Jede Rentnerin bekommt einen Teil ihres Ruhegeldes steuerfrei aus bezahlt. Wie hoch der steuerfreie Anteil ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab: Mütter, die im Jahr 2005 ihre erste Rente ausbezahlt bekamen, kamen in den Genuss von 50 Prozent Steuerfreiheit. Frauen, die 2018 erstmals Rente erhielten, mussten sich dagegen mit 24 Prozent steuerfreiem Anteil begnügen.

Zur konkreten Berechnung wird die Rente im Jahr des Rentenbeginns mit dem jeweils gültigen Prozentsatz multipliziert. Der so entstandene Freibetrag (ein fester Euro-Betrag) bleibt jedem Rentenbezieher ein Leben lang erhalten.

So weit ist das Verfahren für alle gleich. Doch hier lauert eine Falle: Durch die Erhöhung der Mütterrente war rechnerisch der Renten-Anspruch im ersten Rentenjahr höher, denn das Kind war damals schon geboren. Damit enthält auch der Renten-Anspruch aus der höheren Mütterrente einen steuerfreien Anteil. Um diesen Anteil sollte nun der mit Rentenbeginn errechnete Freibetrag erhöht werden.

(Stand 2019)