Die Pleite des Reiseveranstalter macht deutlich, dass nur Pauschalreisen gewisse Sicherheit bieten.
Nachdem auch die deutsche Thomas-Cook-Tochter Insolvenz angemeldet hat, hat sich die Situation für alle Urlauber schlagartig verbessert – und zwar sowohl für die, die im Moment im Ausland sind, als auch für die, die auf eine kommende Reise bereits eine Anzahlung geleistet haben. Denn: Die Insolvenz eines Reiseveranstalters ist Voraussetzung, dass das Reise-Sicherungsrecht greift.
Dabei gilt generell – und jetzt auch für alle Thomas-Cook-Urlauber:
Jeder Reiseveranstalter muss mit der Buchung bzw. Anzahlung einen Reise-Sicherungsschein an Urlauber aushändigen. Das heißt: Für den Fall einer Pleite des Veranstalters springt eine Versicherung ein, die alles abdeckt. Im Fall von Thomas Cook ist dies die Zurich Versicherung (siehe unten), die sich auch um Rückreise oder zu zahlende Hotelzimmer kümmern muss. Dies gilt sowohl für Pauschalreisen mit Thomas Cook Deutschland, als auch für Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen, Thomas Cook Signature und Air Marin. Und zwar sowohl für den Fall, dass die Reise bereits angetreten wurde wie für geplante, angezahlte Reisen.
Das bedeutet auch, Hotels in den Urlaubsregionen dürfen kein Geld mehr von Reisenden verlangen, da die Versicherung auch gegenüber den Hotels zur Zahlung verpflichtet ist. Durch die Insolvenz von Thomas Cook und die dem Ferienflieger Condor gewährten Kredit von Bund und Land Hessen können alle Reisen planmäßig zu Ende gebracht werden. Ob dies auch für Reisen gilt, die für das nächste Jahr gebucht wurden, für aber noch keine Anzahlung erfolgte, wird noch geklärt.
Hier erhalten Thomas-Cook-Kunden Hilfe
Ob weitere Reisen im Namen von Thomas Cook verkauft werden, entscheidet nun der Insolvenzverwalter. Betroffene Thomas-Cook-Urlauber müssen sich an die Firma Kaera (Tel.: 06172-99 76 11 23, www.kaera-ag.de) wenden; diese ist von der Zurich Versicherung mit der Abwicklung beauftragt worden.
Benötigt für das Bearbeiten werden:
- die Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters
- Kontoauszug bzw. Kreditkarten-Abrechnung über Anzahlung und Restzahlung (andere Buchungsposten schwärzen)
- Erklärung und Unterschriften der Reisenden
- Sicherungsschein
Alle Unterlagen müssen hochgeladen werden oder an Kaera geschickt werden. Kaera bzw. Zurich Versicherung verschickt dann eine automatische Antwort mit Auftragsnummer. Später erfolgt dann eine Nachricht, ob alles vollständig ist bzw. ob Anspruch auf Rückzahlung besteht. Wann tatsächlich gezahlt wird, ist noch unklar. Denn: Abgedeckt durch Zurich Versicherung sind maximal 110 Mio. Euro. Ob dieses Geld ausreicht, ist unsicher. Wenn nicht, erhalten Urlauber nur eine Teil-Entschädigung.
Ganz wichtig: Dies alles gilt nur für Pauschalreisen (also Flug und Hotel). Wurden nur einzelne Leistungen (nur das Hotel oder nur der Flug) über Thomas Cook gebucht, greift die beschriebene Entschädigung nicht.
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