Was passiert eigentlich, wenn eine Witwe erneut heiratet? Die Hinterbliebenen-Rente ist dann hinfällig aber was viele nicht wissen: bei Wiederverheiratung gibt es einen Anspruch auf eine Extra-Abfindung.

Verheiratet sich eine Witwe erneut, hat sie Anspruch auf eine Extra-Abfindung durch die Rentenkasse. Diese ist als Extra-Zahlung der Rentenkasse zu verstehen, denn nach einer erneuten Heirat endet die Hinterbliebenen-Rente. Aber: viele Frauen verschenken dieses Geld.

Das sollten Sie bei der Abfindung auf Witwenrente beachten

  • Die Abfindung muss extra beantragt werden und ist nicht erledigt, wenn man die Rentenkasse über eine neue Heirat informiert. Es droht die Verjährung, wenn der Antrag nicht 4 Jahre nach der Heirat gestellt wird.
  • Abfindungen auf Witwenrenten unterliegen nicht der Beitragspflicht, sodass auch keine Steuern und Sozialbeiträge fällig werden.
  • Nach § 107 SGB VI beträgt die Abfindung 24 Monatsrenten. Aber: Anspruch auf Abfindung bei einer kleinen Witwenrente besteht max. 24 Kalendermonate nach dem Tod des Ehepartners. Wird sie beantragt, kürzt die Rentenkasse um die bereits gezahlten Renten.