Den Vorteil einer virtuellen Arzt-Sprechstunde wissen wir nicht erst seit Corona zu schätzen: kein Kontakt zu anderen kranken Menschen, keine langen Wartezeiten. Wie funktionieren die Video-Sprechstunden? Zahlt die Kasse? Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie hier:

Welcher Arzt bietet Online-Sprechstunden an?

Im Frühjahr 2019 nutzten rund fünf Prozent der Deutschen eine Video-Sprechstunde. Ein gutes Jahr später, im Juli 2020, waren es bereits 13 Prozent, wie eine Umfrage für die Studie „Digital Health 2020“ zeigt. Doch welche Ärzte bieten Telemedizin überhaupt an?

„Generell können Mediziner jeder Fachrichtung und auch Psychotherapeuten Video-Sprechstunden durchführen. Sie müssen dafür lediglich einen zertifizierten Videodienst nutzen“, sagt Prof. Gernot Marx, Anästhesist und Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Telemedizin.

Wenn der eigene Hausarzt keine Video-Sprechstunde anbietet, kann man auf Online-Portalen wie Jameda oder Doctolib gezielt nach Allgemeinmedizinern und Fachärzten suchen, die neben ihrer analogen eine digitale Sprechstunde machen. Bei Dienstleistern wie TeleClinic und Kry dagegen, die auf Telemedizin spezialisiert sind, gibt es nur die Möglichkeit von virtuellen Arztbesuchen.

Muss ich mich bei Online-Portalen registrieren?

Grundsätzlich gilt: Für eine Video-Sprechstunde über Online-Portale müssen Patienten sich registrieren und oft auch eine App installieren. Wer beim Datenschutz auf Nummer sicher gehen will, sollte darauf achten, dass die Zertifizierung der Anbieter von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, kurz KBV, anerkannt ist.

Was kostet eine Online-Sprechstunde?

Was die Kosten von Video-Sprechstunden betrifft: Hat der ausgewählte Arzt eine Kassenzulassung und bietet auf eigene Faust digitale Sprechstunden an, zahlt die gesetzliche Kasse den Termin. Patienten müssen dazu vor Beginn der Video-Sprechstunde lediglich ihre Versichertenkarte am Bildschirm zeigen.

Bei Privatversicherten wird nach der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Diese Kosten variieren je nach Behandlungsursache sowie Uhrzeit und Wochentag, an denen der Termin stattfindet.

Bei welchen Beschwerden macht eine digitale Sprechstunde Sinn?

Grundsätzlich kann man mit allen Beschwerden eine Video-Sprechstunde in Anspruch nehmen. „Seit 1. April 2020 ist das nicht mehr auf bestimmte Krankheitsbilder beschränkt“, erklärt Prof. Gernot Marx, Direktor der Klinik für Operative Intensivmedizin und „Intermediate Care“ des Aachener Universitätsklinikums.

Vor allem bei chronischen Erkrankungen wie Bluthochdruck und Diabetes, leichteren Symptomen (z. B. Husten, Schnupfen, Halsweh) und Haut-Problemen bietet sich der virtuelle Arztbesuch an.

Schwierig sind Ferndiagnosen dagegen, wenn eigentlich eine Tastuntersuchung nötig ist oder der Arzt dafür spezielle Geräte wie Ultraschall braucht.

Auch für Notfälle wie bei einem Herzinfarkt oder Schlaganfall sind Video-Sprechstunden nicht geeignet. Hier sollte man direkt den Notruf wählen oder in eine Klinik fahren.

Trotzdem: „Für weniger mobile Menschen und Risiko-Patienten sind Video-Sprechstunden eine sinnvolle Sache“, erklärt Prof. Marx.