Ist die letzte Impfung länger als 365 Tage her, verliert der digitale Nachweis seine technische Gültigkeit. Was Sie dann tun können.
Digitale Covid-Impfzertifikate, etwa in der Corona-Warn-App oder im CovPass, haben aus technischen Gründen ein Ablaufdatum. Sie sind nur 365 Tage lang gültig – unabhängig von der „Gültigkeit“ des Impfschutzes. Lediglich der QR-Code auf dem digitalen Zertifikat kann nicht mehr gelesen werden, wenn seit der letzten Impfung ein Jahr oder mehr vergangen ist.
Aktualisierung mit wenigen Klicks
Nutzerinnen und Nutzer erhalten aktuell 28 Tage vor Ablauf des digitalen Belegs eine entsprechende Mitteilung. Darin wird ihnen angeboten, das Zertifikat mit nur wenigen Klicks in der App zu aktualisieren. Das sollten Sie auch tun, damit Ihr Impfstatus nachweisbar bleibt und etwa bei Flugreisen oder Veranstaltungen durch Einscannen des QR-Codes digital erfassbar ist. Sie haben für die Verlängerungen bis zu 90 Tagen Zeit.
So sieht das in der Corona-Warn-App aus
Verlängert wird nur das aktuell verwendete Zertifikat. Bei beispielsweise drei digitalen Impfbestätigungen wird also lediglich die dritte und aktuellste erneuert.
Außerdem besteht die Möglichkeit, das neu ausgestellte Dokument als PDF-Datei zu exportieren, sodass bei Bedarf der QR-Code erneut eingescannt werden kann. Auch in der CovPass-App ist es ab Version 1.26 möglich, Covid-Impfzertifikate selbstständig zu verlängern.
Verlängerte Impfzertifikate sind wieder 365 Tage lang gültig.
Brauche ich die vierte Corona-Impfung?
Soll ich mich ein weiteres Mal gegen Corona impfen lassen? Kommt im Herbst angepasster Impfstoff? Und wie lange schützt eine Infektion? Antworten von Virologe Dr. Martin Stürmer – hier klicken!
Ich habe meine 4. Impfung schon im April bekommen, was soll ich jetzt machen,noch mal impfen?
Guten Tag,
die Antwort von Virologe Martin Stürmer dazu:
„Wenn Sie ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf und dazu viele Kontakte haben oder aktuell verreisen möchten, wäre es vermutlich besser, jetzt zu boostern. Ansonsten können Sie warten.“